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Aktualisierte Regelung zum Sportbetrieb

15.05.2020  ·  Gesamtclub
Nachfolgende Regelungen gelten entsprechend der aktuellen Verordnungen und Genehmigungen ab dem 16.5.2020 bis auf Weiteres:

1. Nutzung des Clubgeländes und des Clubhauses:
  1. Auf dem gesamten Gelände muss ein Mindestabstand von 2 m eingehalten werden.
  2. Das Clubgelände darf nur zur unmittelbaren Sportausübung genutzt werden. Ein Aufenthalt vor oder nach dem Training auf dem Gelände ist strikt untersagt.
  3. Benutzt werden dürfen folgende Räumlichkeiten: Bootshallen, Toiletten, Werkstatt, Büro, Lager. Alle anderen Räumlichkeiten sind nicht zur Benutzung freigegeben. Wertsachen können dementsprechend zurzeit nicht am Club gelagert werden.
  4. Die verpachtete Gastronomie kann unter Einhalten gesonderter Regelungen betreten werden.
2. Die Ausübung des Rudersports ist nur in folgenden Bootsklassen zulässig:
  1. Einer: nur für geübte und sichere Einerfahrer.
  2. Zweier: ausschließlich für Mitglieder, die in häuslicher Gemeinschaft leben.
  3. Gigvierer: Dabei müssen immer zwei Gigvierer als "Tandem" verwendet werden. Besetzt werden die Plätze 1 (Bug), 3 sowie der Steuerplatz. Die Plätze 2 und 4 (Schlag) bleiben leer! Das Tauschen innerhalb des Bootes während des Ruderns auf dem Wasser ist nicht erlaubt. Das Tauschen ist innerhalb der Bootsbesatzung nur durch Anlegen am Steg möglich, dann müssen jedoch die Skulls und die Steuerleine mit Seife abgewischt werden. Das Tauschen wird nicht empfohlen. Demnach müssen sich immer 6 Mitglieder zum Rudern verabreden. Die Boote werden durch 4 Mitglieder getragen, davon tragen jeweils 2 Personen am äußersten Ende (Bug/Heck) und 2 Personen so dicht am jeweiligen Ausleger wie möglich. Aufgrund von Verletzungsgefahr sollte nicht zwischen den Auslegern getragen werden. Wir empfehlen, nach Möglichkeit für die kommenden Monate feste Mannschaften zu bilden.
  4. Motorboote dürfen nur von einer Person gefahren werden.
3. Weitere Regelungen zum Rudern:
  1. Es ist unbedingt der Stufen- und Bootsverteilungsplan einzuhalten. Eine Übersicht der zur Verfügung stehenden Boote nach Stufe sortiert findet Ihr im Anhang.
  2. Vor jeder Einheit ist zwingend online ein Boot für eine bestimmte Ablegezeit zu reservieren. Die Reservierung muss erfolgen bevor ihr zum Bootshaus fahrt. Dies erfolgt unter einem per Rundmail versendeten Link. Die Reservierung muss Vor- und Nachnamen vollständig enthalten. Für die Reservierung von Mannschaftsbooten müssen die Namen aller Ruderer bei der Reservierung angegeben werden. Reservierungen, die nicht alle vollständigen Namen oder Platzhalter wie "N.N." enthalten, werden ohne Rücksprache gelöscht. Es ist nicht zulässig, zwei Reservierungen unmittelbar aufeinander folgend zu tätigen, um die Ruderzeit zu verlängern. Entsprechende Doppelbuchungen werden gelöscht.
  3. Die Reservierungen gelten zeitgleich als elektronisches Fahrtenbuch. Für Eure eigene Statistik müsst Ihr eure Kilometer zunächst selbst aufschreiben. Diese können dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen werden.
  4. Zeiten, die im Buchungssystem nicht enthalten sind, werden vom Jugend-Breitensport, Kinderrennsport und Leistungssport verwendet.
  5. Die Ruderzeit ist auf jeweils 90 Minuten begrenzt. Die vom Buchungssystem vorgegebenen Ablegezeiten sind strikt einzuhalten. Die Ablegezeiten der Boote sind zeitversetzt vorgegeben, um die Anzahl der gleichzeitig auf dem Gelände anwesenden Sportler zu reduzieren. Zur nächsten Ablegezeit muss das Boot zwingend wieder zurückgegeben werden.
  6. Wir appellieren an alle, denen es möglich ist, auch an den weniger stark genutzten Stunden wochentags zwischen 09:00 und 16:00 Uhr zu rudern.
4. Der Hygieneplan ist unbedingt einzuhalten (gesondertes Dokument).
5. Bitte haltet die Rolltore der Bootshallen aus Sicherheitsgründen vollständig verschlossen während Ihr auf dem Wasser seid und schließt sie auch, sobald Ihr das Gelände verlasst.

Bitte verhaltet Euch verantwortungsbewusst. Anpassungen an diesem Verfahren werden wir regelmäßig vornehmen und dabei unsere gemeinsamen Erfahrungen und die aktuelle behördliche Genehmigungslage berücksichtigen.

Der Vorstand

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