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Regelungen zum Sportbetrieb im Zusammenhang mit COVID-19

01.10.2020  ·  Gesamtclub
Die Regelungen zum Sportbetrieb im Zusammenhang mit COVID-19 wurden aktualisiert und gelten ab dem 01.10.2020.
 
  1. Nutzung des Clubgeländes und des Clubhauses:
  • Jedes Mitglied ist verpflichtet, vor dem Betreten des Clubgeländes sicherzustellen, dass die persönlichen Mitgliedsdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse) im Mitgliederregister aktuell sind.
  • Gäste (d.h. Personen, die nicht Mitglied im HRC sind) müssen sich vor der ersten Sporteinheit per E-Mail unter buero @ hrc1880.de anmelden und folgende Angaben übermitteln: Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail. Mit der Anmeldung wird der Speicherung der Daten für die notwendige Dauer zugestimmt. Gäste sind ebenfalls mit Vornamen und Nachnamen bei jeder Fahrt im Fahrtenbuch bzw. im Anwesenheitsbuch einzutragen.
  • Der Hygieneplan ist unbedingt einzuhalten (gesondertes Dokument).
 
  1. Rudern auf dem Wasser:
  • Die Vorgaben der Landesregierung erfordern eine Dokumentation aller Personen, die zusammen Sport treiben. Daher sind alle Fahrten zwingend mit Vornamen und Nachnamen im elektronischen Fahrtenbuch in Halle 2 einzutragen.
 
  1. Tanzen:
  • Bitte meldet Euch für der ersten Trainingseinheit unter mario.koppatz @ web.de an. Dies gilt auch für "freies Training".
 
  1. Indoor-Sport (gültig für beide Abteilungen):
  • Die Vorgaben der Landesregierung erfordern eine Dokumentation aller Personen, die zusammen Sport treiben. Alle Nutzer der Indoor-Sportflächen müssen sich daher vor der Trainingseinheit im jeweiligen "Anwesenheitsbuch" eintragen (Vorname, Name, Datum, Uhrzeiten von Sportbeginn und
  • ende).
  • Die Anwesenheitsbücher liegen in folgenden Bereichen aus: Ruderbecken, Kraftraum (für beide Etagen kombiniert), Ergobereiche in den Bootshallen, Saal
  • Die Anwesenheiten der Sportler beim Leistungssport-Gruppentraining der Ruderabteilung werden über die Trainer per XLS-Datei gepflegt und nicht in das Anwesenheitsbuch eingetragen.
  • Pro Sportfläche darf sich nur eine maximale Anzahl an Personen aufhalten:
  • Ruderbecken: 4 Personen
  • Kraftraum (beide Stockwerke zusammen): 30 Personen
  • Ergobereich pro Bootshalle: 10 Ergoplätze zzgl. 2 Trainer
  • Saal: 30 Personen
  • Nach Möglichkeit sollte auch beim Training in festen Gruppen ein Abstand von 2 m eingehalten werden.

Der Vorstand

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