Regelungen zum Sportbetrieb im Zusammenhang mit COVID-19
01.10.2020 · Gesamtclub
Die Regelungen zum Sportbetrieb im Zusammenhang mit COVID-19 wurden aktualisiert und gelten ab dem 01.10.2020.
Nutzung des Clubgeländes und des Clubhauses:
Jedes Mitglied ist verpflichtet, vor dem Betreten des Clubgeländes sicherzustellen, dass die persönlichen Mitgliedsdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse) im Mitgliederregister aktuell sind.
Gäste (d.h. Personen, die nicht Mitglied im HRC sind) müssen sich vor der ersten Sporteinheit per E-Mail unter buero @ hrc1880.de anmelden und folgende Angaben übermitteln: Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail. Mit der Anmeldung wird der Speicherung der Daten für die notwendige Dauer zugestimmt. Gäste sind ebenfalls mit Vornamen und Nachnamen bei jeder Fahrt im Fahrtenbuch bzw. im Anwesenheitsbuch einzutragen.
Der Hygieneplan ist unbedingt einzuhalten (gesondertes Dokument).
Rudern auf dem Wasser:
Tanzen:
Indoor-Sport (gültig für beide Abteilungen):
Die Vorgaben der Landesregierung erfordern eine Dokumentation aller Personen, die zusammen Sport treiben. Alle Nutzer der Indoor-Sportflächen müssen sich daher vor der Trainingseinheit im jeweiligen "Anwesenheitsbuch" eintragen (Vorname, Name, Datum, Uhrzeiten von Sportbeginn und
ende).
Die Anwesenheitsbücher liegen in folgenden Bereichen aus: Ruderbecken, Kraftraum (für beide Etagen kombiniert), Ergobereiche in den Bootshallen, Saal
Die Anwesenheiten der Sportler beim Leistungssport-Gruppentraining der Ruderabteilung werden über die Trainer per XLS-Datei gepflegt und nicht in das Anwesenheitsbuch eingetragen.
Pro Sportfläche darf sich nur eine maximale Anzahl an Personen aufhalten:
Ruderbecken: 4 Personen
Kraftraum (beide Stockwerke zusammen): 30 Personen
Ergobereich pro Bootshalle: 10 Ergoplätze zzgl. 2 Trainer
Saal: 30 Personen
Nach Möglichkeit sollte auch beim Training in festen Gruppen ein Abstand von 2 m eingehalten werden.
Der Vorstand
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