Regelungen zum Sportbetrieb im Zusammenhang mit COVID-19
15.10.2021 · Gesamtclub
Zutritt zur Sportanlage:
Das Betreten des Clubgeländes (Bootshaus und -Platz), d.h. auch die Nutzung von Umkleiden, Sanitäreinrichtungen und Bootshallen sowie insbesondere jegliche Sportausübung in Innenräumen ist auf Basis der aktuell gültigen Niedersächsischen Corona Verordnung sowie der Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Hannover vom 14.10.2021 ohne die Erbringung eines sog. "3G-Nachweises" möglich.
Wir appellieren an ungeimpfte Mitglieder, sich weiterhin regelmäßig auf freiwilliger Basis zu testen.
2. Nutzung des Clubgeländes und des Clubhauses:
Jedes Mitglied ist verpflichtet, vor dem Betreten des Clubgeländes sicherzustellen, dass die persönlichen Mitgliedsdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse) im Mitgliederregister aktuell sind.
Gäste (d.h. Personen, die nicht Mitglied im HRC sind) müssen sich vor der ersten Sporteinheit per E-Mail unter
anmelden und folgende Angaben übermitteln: Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail. Mit der Anmeldung wird der Speicherung der Daten für die notwendige Dauer zugestimmt. Gäste sind ebenfalls mit Vornamen und Nachnamen bei jeder Fahrt im Fahrtenbuch bzw. im Anwesenheitsbuch einzutragen.
Die Vorgaben der Landesregierung erfordern eine Dokumentation aller Personen, die zusammen Sport treiben. Dies erfolgt über das elektronische Fahrtenbuch oder über die Reservierung einer Nutzungszeit über terminland.de
Der Hygieneplan ist unbedingt einzuhalten (gesondertes Dokument).
3. Rudern auf dem Wasser:
4. Tanzen:
Zur Kontaktnachverfolgung ist das Führen einer Anwesenheitsliste durch den Trainer erforderlich.
Maximale Personenkapazität im Saal: 30 Personen inkl. Trainer.
Freies Training ist ohne Anwesenheitsliste nur für max. 5 Trainingspaare möglich, die ihre Kontaktnachverfolgung privat garantieren müssen.
5. Ergometerbereich, Kraftraum und Ruderbecken:
Der Vorstand
Copyright © 1996-2024 Hannoverscher Ruder-Club von 1880 e.V.