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Zutritt zum Gebäude und Gelände nur auf Basis der 2G-plus-Regel

23.12.2021  ·  Gesamtclub
Der HRC gestattet das Betreten des Vereinsgeländes und des -gebäudes (Sportanlage) sowie die Sportausübung ab dem 01.12.2021 ausschließlich geimpften und genesenen Personen mit einem negativen tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) SARS-CoV-II-PoC-Antigen-Schnelltest oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test.

Folgende Ausnahmen gelten:
  • Personen mit vollständiger Impfserie und Auffrischungsimpfung (sog. "Booster") sind ab dem 4.12.2021 von der Testpflicht befreit.
  • Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die einen zuletzt für die Schule durchgeführten negativen Test oder einen tagesaktuellen negativen POC-Antigentest nachweisen.
  • Personen, die sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen, müssen ein ärztliches Attest im Original vorlegen sowie einen tagesaktuellen negativen POC-Antigen-Test nachweisen.
  • Teilnahme an Mitgliederversammlungen.

1. Erbringung der Nachweise vor erstmaligem Betreten des Clubhauses bzw. der Sportausübung:
  • 2G-Nachweis: Einmaliger Nachweis von vollständiger Impfung oder Genesung sowie der Auffrischungsimpfung (sog. "Booster") per E-Mail: Scan des vollständigen Impfpasses, Genesenen-nachweises oder Screenshot aus der CovPass-App/Corona-Warn-App an die E-Mailadresse E-Mail schreiben. Alternativ einmaliger Nachweis von vollständiger Impfung oder Genesung durch Vorzeigen der entsprechenden Dokumente: zu den Geschäftszeiten des Clubbüros nach vorheriger Terminabsprache unter E-Mail schreiben.
  • 2G-plus: zusätzlich der Nachweis eines tagesaktuellen PoC-Tests aus einem Testzentrum o.Ä. an die E-Mailadresse E-Mail schreiben; ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Nachweis des zuletzt für die Schule durchgeführten Tests durch Zusenden eines Fotos der Testkassette an E-Mail schreiben. Die Testkassette dazu mit Vorname, Name und Datum des Tests beschriften.
  • Medizinische Kontraindikation/Studienteilnahme: Einreichung eines ärztlichen Attests im Original per Brief (kasten) sowie dann an jedem Nutzungstag ein Nachweis eines tagesaktuellen POC-Antigen-Tests aus einem Testzentrum per Weiterleitung des Testergebnisses an E-Mail schreiben.

2. Nutzung des Clubgeländes und des Clubhauses:
  • Jedes Mitglied ist verpflichtet sicherzustellen, dass die persönlichen Mitgliedsdaten (Anschrift, Te-lefonnummer, E-Mailadresse) im Mitgliederregister aktuell sind.
  • Gäste im Sportbetrieb (d.h. Personen, die nicht Mitglied im HRC sind) müssen sich vor der ersten Sporteinheit per E-Mail unter E-Mail schreiben anmelden und folgende Angaben übermitteln: Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail. Mit der Anmeldung wird der Speicherung der Daten für die notwendige Dauer zugestimmt.
  • Der Hygieneplan ist unbedingt einzuhalten (gesondertes Dokument).

3. Rudern auf dem Wasser:
  • Dokumentationspflicht: Alle Fahrten sind zwingend mit Vornamen und Nachnamen aller Mannschaftsmitglieder (gilt auch für Gäste) im elektronischen Fahrtenbuch einzutragen.

4. Tanzen und Saal:
  • Elektronische Erfassung der Kontaktdaten mittels "einchecken" entweder über die Luca-App oder die Corona-WarnApp sowie über ein Kontaktformular ist Pflicht (siehe Hygienekonzept).
  • Maximale Personenkapazität im Saal: 8 Paare oder 16 Personen plus maximal zwei Trainer.
  • Für das sog. "Freie Training" muss zwingend vorab online eine Nutzungszeit gebucht werden. Dies erfolgt über den per Rundmail versendeten Link.


5. Ergometerbereich (Indoor und Outdoor), Kraftraum und Ruderbecken:
  • Für Kraftraum, Ergometerbereich (1.OG ), Ergometer Bootshallen, muss zwingend vorab online eine Nutzungszeit gebucht werden. Dies erfolgt über den per Rundmail versendeten Link (Terminland).
  • Ausnahmen: Training der Gruppen Leistungssport, 2. Wettkampfebene, Ruder-Bundesliga, Jugendabteilung, Breitensport (inkl. Alte Herren). Während der Trainingszeiten dieser Gruppen sind alle unter Nr. 5 genannten Sportbereiche für die jeweilige Gruppe reserviert. Individuelles Training ist parallel nicht möglich.
  • Es gelten folgende generelle Kapazitätsbegrenzungen:
  • Ruderbecken: 3 Personen
  • Kraftraum EG: 8 Personen
  • Ergometerbereich über Kraftraum: 8 Personen
  • Ergometer Outdoor: Halle 1: 2 Personen, Halle 2: 2: Personen, Halle 3: 4 Personen
  • Die Ergometer können unter Einhaltung des Mindestabstands auch auf dem Bootsplatz aufgestellt werden (Behinderung des Ruderbetriebes vermeiden).

6. Nutzung externer Räumlichkeiten:
  • Die Teilnahme an Sportangeboten der Ruderabteilung in angemieteten städtischen Sporthallen ist ebenfalls nur entsprechend der "2G+-Regel" möglich. Bezüglich des Tragens einer FFP2-Maske in den Fluren, Umkleiden und Sanitärbereichen gilt jedoch der Hygieneplan der entspre-chenden Sporthalle.
  • Die Teilnahme an Sportangeboten der Tanzabteilung in angemieteten Tanzsälen erfolgt nach Hygieneplan des jeweiligen Vermieters unter 2G+-Bedingungen.

Der Vorstand

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