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Corona-Regelung ab dem 3.4.2022 - FFP2-Pflicht bleibt bestehen

02.04.2022  ·  Gesamtclub
ab dem 3.4.2022 entfallen durch die politischen Beschlüsse sämtliche bisher vorhandenen Einschränkungen für Sportanlagen. Dies bedeutet, dass es ab dem 3.4.2022 für den HRC
  • keine "Regelungen zum Sportbetrieb im Zusammenhang mit COVID-19"
  • keinen "Hygieneplan"
mehr geben wird.

Somit entfallen auch die Kapazitätsbeschränkungen für sämtliche Räume sowie die Notwendigkeit (und Möglichkeit) der Buchung von Terminen im Indoor-Bereich über terminland.de.

Was bleibt bestehen?
  • Der Clubvorstand hält auf Basis des Hausrechts die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Gebäude vorerst aufrecht (außer bei der Sportausübung). Dies erscheint uns vor dem Hintergrund der aktuell noch äußerst hohen Ansteckungsgefahr sinnvoll. Außerdem möchten wir mit einer eindeutigen Regelung denkbare Konflikte zwischen Mitgliedern vermeiden. Sobald die Infektionszahlen deutlich sinken, werden wir diese Regelung aufheben und Euch informieren.
  • Für die Ruderabteilung bleibt die Pflicht zur Reinigung der Griffe von Skulls/Riemen, die wir erstmalig durch die Pandemie eingeführt haben, bestehen. Die Ruderordnung wurde entsprechend aktualisiert. Zum Saisonbeginn empfehlen wir allen Mitgliedern, ohnehin noch mal einen Blick in die Ruderordnung zu werfen .

Der Vorstand

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