Wir wollen die Schwentine errudern. Startpunkt voraussichtlich Bad Malente in der Holsteinischen Schweiz sein.
Ausschreibung – WaFa Bad Malente
Breitensport-Wanderfahrt nach Bad Malente
Freitag 29.06. – Sonntag 01.07.2018
Wenn die Sommerferien beginnen, gibt es für die Wanderfahrtbegeisterten des HRC kein Halten mehr – wir machen uns auf den Weg in die Holsteinische Schweiz. Die Seen in diesem Teil Schleswig-Holsteins sind durch die Schwentine miteinander verbunden (wenn das nicht malerisch klingt...).
Während das Wasser am Freitagabend durchschwommen oder beim gemeinsamen Abendessen verträumt betrachtet werden kann, rudern wir am Samstag entspannt eine Strecke von ca. 30 km. Es geht vorbei an Halbinseln, Naturschutzgebieten, einer Mühle, dem Plöner Schloss und diversen Kuchen- und Eisangeboten...
Am Sonntag können wir einen Badeausflug an die 24 km entfernte Ostsee unternehmen, das Schloss in Plön besichtigen oder einfach weiterrudern.
Unsere Unterkunft liegt direkt am Malenter Kellersee und hat einen Seezugang. Dort werden wir mit unseren eigenen Booten auch einsetzen zwar braucht es ein bisschen Zeit für das Auf- und Abriggern, dafür werden wir uns nicht mit uralten Booten und Skulls abmühen müssen, die uns mit Rückenschmerzen und Blasen zurücklassen.
Ansprechpartner/in Matthias Hey und Johanna Kutsche
Teilnehmerzahl 15
Meldeschluss 15.04.2018
Übernachtung Jugendherberge Bad Malente (Doppel- und Mehrbettzimmer)
Meldegeld 100 €/Person (genaue Abrechnung & ggf. Rückerstattung nach der Wanderfahrt)
Übernachtung 2 Nächte 52 €/Person incl. Frühstück und Bettwäsche
Anreise/Bootstransport 20 €/Person (mit den Booten im Stadtmobil oder eigene Anreise)
Verpflegung Gemeinschaftskasse für Abendessen
Anmeldung:
Per E-Mail an Johanna Kutsche (
) und Überweisung des Meldegeldes bis zum Anmeldeschluss (Kontoverbindung auf Anfrage). Wer nicht rechtzeitig bezahlt, kann nicht berücksichtigt werden. Bei Überbuchung entscheidet die Reihenfolge des Zahlungseingangs. Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss verfällt der Betrag zugunsten der Fahrtenkasse, sofern kein Ersatz gestellt wird.