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Erw

WaFa Neuruppin (Wanderfahrt)


Termin: 25.-27.08.2017
Ort: Neuruppin
Gruppe: Breitensport Erwachsene
Ansprechpartner: unbesetzt

Ziel der Wanderfahrt ist die Fontanestadt Neuruppin nördlich von Berlin mitten in der Ruppiner Heide. Zahlreiche Seen, Flüsse und Kanäle durchziehen die Landschaft und lassen immer wieder neue Blickwinkel auf und in die Natur zu. Kleine verträumte Ortschaften säumen unseren Weg und laden zum Verweilen ein.

Los geht es am Freitag, 25. August am Nachmittag. Da die Boote bereits vor Ort sind, kann die Anreise individuell oder in Gruppen erfolgen. Den Abend werden wir gemütlich bei einem gemeinschaftlichen Abendessen mit Blick auf den Ruppiner See ausklingen lassen.
Nach einem Frühstück gilt es dann die große Frage nach dem wohin zu klären und dann geht's auch schon los. Da am Samstag die meiste Zeit ist, lohnt sich hier eine große Runde. So könnte es z.B. über den langgezogenen und verwinkelten Ruppiner See durch den Rhinlich nach Kremmen zur See Lodge gehen und zurück. Der Rhin schlängelt sich dabei mitten durch die Natur und lädt immer wieder zum Verweilen ein (25 km eine Strecke).
Am Sonntag reicht vielleicht ein Ausflug in den nördlichen Bereich bis hin zum Molchowsee (ca. 7 km eine Strecke).

Fahrtenleiter Gudrun Böhler E-Mail: E-Mail schreiben

Teilnehmerzahl 15

Zeitraum 25.08. (Nachmittag) – 27.08. (Nachmittag)

Meldeschluss 31.05.2017

Übernachtung Neuruppiner Ruder Club e.V. (2-4 Bettzimmer)

Meldegeld 75 €/Person
(die Kosten werden nach der Wanderfahrt genau berechnet
und ggf. zurückerstattet)
Übernachtung 2 Nächte 30 €/Person
Bootsmiete 10 €/Person
Bootsversicherung 20 €/Boot
Anreise Kosten entweder eigene Anreise
oder Gruppenticket mit der Bahn
Verpflegung Wir legen eine Gemeinschaftskasse für
gemeinsames Frühstück und Abendessen an

Bettwäsche kann gestellt werden, Handbücher müssen selbst mitgebracht werden.

Bitte beachten:
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich durch Überweisung des Meldegeldes bis zum Anmeldeschluss (Zahlungseingang!) auf das Konto vom Gudrun Böhler. Wer nicht rechtzeitig bezahlt wird nicht berücksichtigt. Bei Überbuchung entscheidet die Reihenfolge des Zahlungseingangs. Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss verfällt der Betrag zugunsten der Fahrtenkasse, sofern kein Ersatz gestellt wird.





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