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RA

Klein, aber fein...

26.05.2020  ·  Ruderabteilung
war der Abschied von unserem Boot HERTZER. Am Himmelfahrtstag wurde der Gig-Vierer in kleiner Runde und angemessenem Abstand zum letzten Mal nach 67 Jahren auf den See gesetzt.


Abschied von Hertzer

Der strahlend blaue Himmel, ein paar strahlende Gesichter und ein wenig Schmuck für die Fahrt verliehen dem Ganzen einen würdigen Rahmen. Die Verköstigung mit Bahlsenkeksen darf hier nicht unerwähnt bleiben, denn der Namensgeber Hertzer war in der hannoverschen Keksfabrik für sein soziales Engagement bekannt. Schön, wenn man diesen Gedanken nun ein wenig aufgreift und mit dem Verkaufserlös der Bootsteile etwas Gutes im Verein bleibt. Denn bereits am nächsten Tag wurde Hertzer zersägt.


Ein letztes Mal am Steg

Der Abschied von Hertzer war, wie so vieles dieser Tage: …"anders, aber schön!"

Imke Viemann
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GC

Aktualisierte Regelung zum Sportbetrieb

15.05.2020  ·  Gesamtclub
Nachfolgende Regelungen gelten entsprechend der aktuellen Verordnungen und Genehmigungen ab dem 16.5.2020 bis auf Weiteres:

1. Nutzung des Clubgeländes und des Clubhauses:
  1. Auf dem gesamten Gelände muss ein Mindestabstand von 2 m eingehalten werden.
  2. Das Clubgelände darf nur zur unmittelbaren Sportausübung genutzt werden. Ein Aufenthalt vor oder nach dem Training auf dem Gelände ist strikt untersagt.
  3. Benutzt werden dürfen folgende Räumlichkeiten: Bootshallen, Toiletten, Werkstatt, Büro, Lager. Alle anderen Räumlichkeiten sind nicht zur Benutzung freigegeben. Wertsachen können dementsprechend zurzeit nicht am Club gelagert werden.
  4. Die verpachtete Gastronomie kann unter Einhalten gesonderter Regelungen betreten werden.
2. Die Ausübung des Rudersports ist nur in folgenden Bootsklassen zulässig:
  1. Einer: nur für geübte und sichere Einerfahrer.
  2. Zweier: ausschließlich für Mitglieder, die in häuslicher Gemeinschaft leben.
  3. Gigvierer: Dabei müssen immer zwei Gigvierer als "Tandem" verwendet werden. Besetzt werden die Plätze 1 (Bug), 3 sowie der Steuerplatz. Die Plätze 2 und 4 (Schlag) bleiben leer! Das Tauschen innerhalb des Bootes während des Ruderns auf dem Wasser ist nicht erlaubt. Das Tauschen ist innerhalb der Bootsbesatzung nur durch Anlegen am Steg möglich, dann müssen jedoch die Skulls und die Steuerleine mit Seife abgewischt werden. Das Tauschen wird nicht empfohlen. Demnach müssen sich immer 6 Mitglieder zum Rudern verabreden. Die Boote werden durch 4 Mitglieder getragen, davon tragen jeweils 2 Personen am äußersten Ende (Bug/Heck) und 2 Personen so dicht am jeweiligen Ausleger wie möglich. Aufgrund von Verletzungsgefahr sollte nicht zwischen den Auslegern getragen werden. Wir empfehlen, nach Möglichkeit für die kommenden Monate feste Mannschaften zu bilden.
  4. Motorboote dürfen nur von einer Person gefahren werden.
3. Weitere Regelungen zum Rudern:
  1. Es ist unbedingt der Stufen- und Bootsverteilungsplan einzuhalten. Eine Übersicht der zur Verfügung stehenden Boote nach Stufe sortiert findet Ihr im Anhang.
  2. Vor jeder Einheit ist zwingend online ein Boot für eine bestimmte Ablegezeit zu reservieren. Die Reservierung muss erfolgen bevor ihr zum Bootshaus fahrt. Dies erfolgt unter einem per Rundmail versendeten Link. Die Reservierung muss Vor- und Nachnamen vollständig enthalten. Für die Reservierung von Mannschaftsbooten müssen die Namen aller Ruderer bei der Reservierung angegeben werden. Reservierungen, die nicht alle vollständigen Namen oder Platzhalter wie "N.N." enthalten, werden ohne Rücksprache gelöscht. Es ist nicht zulässig, zwei Reservierungen unmittelbar aufeinander folgend zu tätigen, um die Ruderzeit zu verlängern. Entsprechende Doppelbuchungen werden gelöscht.
  3. Die Reservierungen gelten zeitgleich als elektronisches Fahrtenbuch. Für Eure eigene Statistik müsst Ihr eure Kilometer zunächst selbst aufschreiben. Diese können dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen werden.
  4. Zeiten, die im Buchungssystem nicht enthalten sind, werden vom Jugend-Breitensport, Kinderrennsport und Leistungssport verwendet.
  5. Die Ruderzeit ist auf jeweils 90 Minuten begrenzt. Die vom Buchungssystem vorgegebenen Ablegezeiten sind strikt einzuhalten. Die Ablegezeiten der Boote sind zeitversetzt vorgegeben, um die Anzahl der gleichzeitig auf dem Gelände anwesenden Sportler zu reduzieren. Zur nächsten Ablegezeit muss das Boot zwingend wieder zurückgegeben werden.
  6. Wir appellieren an alle, denen es möglich ist, auch an den weniger stark genutzten Stunden wochentags zwischen 09:00 und 16:00 Uhr zu rudern.
4. Der Hygieneplan ist unbedingt einzuhalten (gesondertes Dokument).
5. Bitte haltet die Rolltore der Bootshallen aus Sicherheitsgründen vollständig verschlossen während Ihr auf dem Wasser seid und schließt sie auch, sobald Ihr das Gelände verlasst.

Bitte verhaltet Euch verantwortungsbewusst. Anpassungen an diesem Verfahren werden wir regelmäßig vornehmen und dabei unsere gemeinsamen Erfahrungen und die aktuelle behördliche Genehmigungslage berücksichtigen.

Der Vorstand
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GC

Die (vorerst) letzten Streiche...

09.05.2020  ·  Gesamtclub
Dieses ist der dritte Streich und der vierte…

folgte sogleich - und schneller, als gedacht! Wenn es läuft, dann läuft es. Nach der Damenumkleide, einer Wand im Ruderbecken, dem kleinen Treppenhaus und etlichen kleineren Fluren und Räumen, sollten nun die Herrenumkleide und der Flur bei den Umkleiden auch im neuen Glanz erstrahlen.

Nicht zuletzt hatte ein Wasserschaden hier seine Spuren hinterlassen. Da die Räume teilweise noch nicht genutzt werden dürfen, bot sich eine Renovierung gerade zu an. Dank einer langen Liste von freiwilligen Helfern stand das Streich-Team Nr. 3 schnell fest. Den Hauswart freut es und wir bleiben in Bewegung.

Diesmal standen einige Restarbeiten auf dem Programm und natürlich die oben beschriebenen Maßnahmen. Gut gelaunt und mit ausreichend Abstand ging es Rolle für Rolle weiter.



Vor dem Streichen



Nach dem Streichen


Im vierten Streich standen dann der Flur in der Wohnung und das "neue" Büro auf dem Programm. Unsere Räume (Vorstandszimmer, Jugendraum und Küche) wurden bereits von den Leistungssport-Trainern gestrichen. Für den Flur blieb damals keine Zeit. So haben wir hier gewerkelt und geklönt. Jedoch immer mit angemessenem Abstand!



Wohnungsflur



Wohnungsflur

"Gott sei Dank! Nun ist 's vorbei mit der Übeltäterei!"

In diesem Sinne…

Der gesamte Vorstand bedankt sich bei allen Streich-Künstlern für ihren Einsatz! Nicht zuletzt durch eure Farbtupfer wird euer Einsatz für uns alle noch lange sichtbar sein.

Wer schon mal schauen mag, dem sei ein Blick durchs Fenster in den Kraftraum empfohlen.

Bis denne bald am Steg

Ralf
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GC

Nächste Stufe der Wiederaufnahme des Sportbetriebs

07.05.2020  ·  Gesamtclub
Mit Schreiben vom Mittwoch den 6.5.2020 hat uns die Landeshauptstadt Hannover schriftlich mitgeteilt, dass die Ausübung von kontaktlosem Sport im Freien unter ständiger Wahrung des Mindestabstands von 2 Metern zu jeder anderen Person wieder möglich ist. Auch für Personen des gleichen Hausstands wird in der aktuellen Verordnung des Landes Niedersachsen hinsichtlich der Sportausübung keine Ausnahme von der Abstandsregel ermöglicht. Geräteräume und Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen unter Einhaltung des Abstandes von 2 Metern betreten werden (Bootshallen). Toiletten dürfen ebenfalls verwendet werden. Eine darüber hinaus gehende Nutzung des Bootshauses ist weiterhin untersagt, d.h. Saal, Ruderbecken, Athletikbereich, Ergometerraum, Umkleiden und Duschenbleiben gesperrt. Zusammenkünfte mehrerer Personen, die nicht der o.g. Sportausübung dienen, sind ebenfalls weiterhin untersagt. Nachfolgende Regelungen gelten ab dem 9.5.2020 bis auf Weiteres:
 
  1. Das Rudern ist zulässig in:
  1. Einern: nur für geübte und sichere Einerfahrer
  2. Gigvierern: Dabei müssen immer zwei Gigvierer als "Tandem" verwendet werden. Besetzt werden die Plätze 1 (Bug), 3 sowie der Steuerplatz. Die Plätze 2 und 4 (Schlag) bleiben leer! Das Tauschen innerhalb des Bootes während des Ruderns auf dem Wasser ist nicht erlaubt. Das Tauschen ist innerhalb der Bootsbesatzung nur durch Anlegen am Steg möglich, dann müssen jedoch die Skulls und die Steuerleine mit Seife abgewischt werden. Das Tauschen wird nicht empfohlen. Demnach müssen sich immer 6 Mitglieder zum Rudern verabreden. Die Boote werden durch 4 Mitglieder getragen, davon tragen jeweils 2 Personen am äußersten Ende (Bug/Heck) und 2 Personen so dicht am jeweiligen Ausleger wie möglich. Aufgrund von Verletzungsgefahr sollte nicht zwischen den Auslegern getragen werden. Wir empfehlen, nach Möglichkeit für die kommenden Monate feste Mannschaften zu bilden.
  3. Alle weiteren Boote dürfen ausnahmslos nicht gerudert werden.
  1. Motorboote dürfen nur von einer Person gefahren werden.
  2. Es ist unbedingt der Stufen- und Bootsverteilungsplan einzuhalten. Eine Übersicht der zur Verfügung stehenden Boote nach Stufe sortiert findet Ihr in einem gesonderten Dokument, welches per Rundmail versendet wurde.
  3. Vor jeder Einheit ist zwingend online ein Boot für eine bestimmte Ablegezeit zu reservieren. Die Reservierung muss erfolgen bevor ihr zum Bootshaus fahrt. Dies erfolgt unter einem Link, der per Rundmail versendet wurde. Die Reservierung muss Vor- und Nachname vollständig enthalten. Für die Reservierung von Mannschaftsbooten müssen die Namen aller Ruderer bei der Reservierung angegeben werden. Reservierungen, die nicht alle vollständigen Namen oder Platzhalter wie "N.N." enthalten, werden ohne Rücksprache gelöscht. Die Reservierungen gelten zeitgleich als elektronisches Fahrtenbuch. Für Eure eigene Statistik müsst Ihr eure Kilometer zunächst selbst aufschreiben. Diese können dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen werden. Zeiten, die im Buchungssystem nicht enthalten sind, werden vom Kinderrennsport und Leistungssport verwendet.
  4. Die Ruderzeit ist auf jeweils 90 Minuten begrenzt. Die vom Buchungssystem vorgegebenen Ablegezeiten sind strikt einzuhalten. Die Ablegezeiten der Boote sind zeitversetzt vorgegeben, um die Anzahl der gleichzeitig auf dem Gelände anwesenden Sportler zu reduzieren. Zur nächsten Ablegezeit muss das Boot zwingend wieder zurückgegeben werden.
  5. Das Clubgelände darf nur zur unmittelbaren Sportausübung genutzt werden. Ein Aufenthalt vor oder nach dem Training auf dem Gelände ist strikt untersagt.
  6. Duschen, Umkleideräume und Spinde stehen nicht zur Verfügung. Die Toiletten im Erdgeschoss dürfen verwendet werden. Wertsachen können dementsprechend zurzeit nicht am Club gelagert werden.
  7. Auf dem gesamten Gelände ist der Mindestabstand von 2 Metern zwingend einzuhalten. Dies gilt insbesondere auch beim Tragen der Boote.
  8. Der Hygieneplan ist unbedingt einzuhalten (gesondertes Dokument).
  9. Das Betreten des Bootshauses erfolgt auf dem bekannten Weg.
  10. Bitte haltet die Rolltore der Bootshallen aus Sicherheitsgründen verschlossen während Ihr auf dem Wasser seid und schließt sie auch, sobald Ihr das Gelände verlasst.

Wir appellieren an alle, denen es möglich ist, von Montag bis Freitag auch die Stunden zwischen 09:00 bis ca. 16:00 Uhr zu nutzen. Bitte bedenkt, dass mit dieser Ausnahmeregelung für den Wassersport ein Privileg geschaffen wurde und verhaltet Euch verantwortungsbewusst. Anpassungen an diesem Verfahren werden wir regelmäßig vornehmen und dabei unsere gemeinsamen Erfahrungen und die aktuelle behördliche Genehmigungslage berücksichtigen.

Der Vorstand
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RA

Halle 1 renoviert und Bootsplatz begrünt

01.05.2020  ·  Ruderabteilung
Rechtzeitig vor der teilweisen Wiederaufnahme des Ruderbetriebs konnten in den letzten Tagen durch viel Fleiß und Engagement auch die neuen Lager in Halle 1 eingebaut werden. Dadurch wird sich die Lagerung der Boote verbessern. Die alten, schon mehrere Jahrzehnte alten Lager waren bereits schief und krumm. Ebenfalls konnte das Begrünungsprojekt abgeschlossen werden, so dass uns künftig freundliche und bunte Blumen auf dem Bootsplatz begrüßen werden. Vielen Dank an alle Helfer!



Die alten Lager werden entfernt


Funken!


Lackieren.


Der Einbau der neuen Lager beginnt...


Bei der Gelegenheit werden gleich alle Oberflächen gekärchert. Der Maler muss bis zum Herbst warten.


Medizinisches Personal ist für die sensiblen Eingriffe in den Bootshallenkörper zuständig


"Haben wir genug Lager? – Noch mal durchzählen."


Die neuen Blumenkästen

Timm Eichenberg
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GC

Dieses ist der zweite Streich

27.04.2020  ·  Gesamtclub
Angespornt durch unseren ersten Streicheinsatz, ausreichend Restfarbe und das Angebot zu unterstützen, geht es gleich in die nächste Runde. Auch hier wurde wieder peinlichst auf den richtigen Abstand geachtet! Gott sei Dank ist unser Haus groß genug.

Sind die ersten Flächen erst einmal frisch gestrichen, fällt schnell auf, wie "schlimm" es um andere Flächen steht. Und da Rudern immer noch nicht möglich ist, nutzen wir die Zeit ungestört zu streichen.

Dieses ist der zweite Streich und der dritte folgt so gleich?

Diesmal standen das Ruderbecken (Wand zum Parkplatz), der Eingangsbereich zu den Umkleiden, das kleine Treppenhaus zur Wohnung und die Damen-Umkleide auf dem Programm. Das Team bestand aus sechs Leuten und verteilte sich dabei gleichmäßig auf die Räumlichkeiten. So konnte man den Verein auch mal wieder von innen sehen, etwas klönen (bzw. eher rufen) und hat dabei auch gleich was geschafft.



das kleine Treppenhaus mit Farbtupfer



die Damenumkleide mit farblichem Akzent

Auch Euch vielen Dank für eure Unterstützung!

Ralf
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GC

Teilweise Öffnung des Ruderbetriebs

27.04.2020  ·  Gesamtclub
am Freitag den 24.4.2020 hat uns die Landeshauptstadt Hannover schriftlich mitgeteilt, dass ein Betreten der Bootshäuser möglich ist, um Boote heraus zu holen, Sport auf dem See zu treiben und hinterher die Boote wieder zurück in die Bootshalle zu bringen. Eine darüber hinaus gehende Nutzung des Bootshauses ist weiterhin untersagt, d.h. Saal, Ruderbecken, Athletikbereich, Ergometerraum, Umkleiden und Sanitärräume bleiben gesperrt. Die Zusammenkunft mehrerer Personen ist ebenfalls weiterhin untersagt. Wir hoffen, dass wir damit in den nächsten Wochen zunehmend den Ruderbetrieb wieder aufnehmen können und uns ist bewusst, dass mit diesen ersten Lockerungen leider große Teile der Clubgemeinschaft noch nicht wieder rudern können. Nachfolgende Regelungen gelten ab dem 30.04.2020 bis auf Weiteres.
 
  1. Der Ruderbetrieb erfolgt vorerst ohne Betreuung: Da nach unserer Auffassung eine betreutes Trainingsangebot weiterhin unzulässig ist, muss vorerst alleine trainiert werden. Daher ist das Rudern nur geübten und sicheren Einerfahrern gestattet und der Sportbetrieb für Minderjährige Sportler bleibt eingestellt.
  2. Das Rudern ist vorerst nur in Einern zulässig, dabei ist unbedingt der Stufen- und Bootsverteilungsplan einzuhalten. Eine Übersicht der zur Verfügung ste-henden Boote nach Stufe sortiert wurde per Rundmail an alle Mitglieder versendet. Alle weiteren Boote dürfen ausnahmslos nicht gerudert werden. Die Einer lagern in Hallen 1 und 2. Bitte darauf achten, dass die Einerwagen nicht draußen stehen bleiben. Hallen 3 und 4 bleiben geschlossen.
  3. Vor jeder Einheit ist zwingend online ein Boot für eine bestimmte Ablegezeit zu reservieren. Die Reservierung muss erfolgen bevor ihr zum Bootshaus fahrt. Dies erfolgt unter einem Link, der per Rundmail an alle Mitglieder versendet wurde. Die Reservierungen gelten zeitgleich als elektronisches Fahrtenbuch. Für Eure eigene Statistik müsst Ihr eure Kilometer zunächst selbst aufschreiben. Diese können dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen werden.
  4. Die Ruderzeit ist vorerst auf eine Stunde begrenzt. Die vom Buchungssystem vorgegebenen Ablegezeiten sind strikt einzuhalten. Die Ablegezeiten der Boote sind zeitversetzt vorgegeben, um die Anzahl der gleichzeitig auf dem Gelände anwesenden Sportler zu reduzieren. Zur nächsten Ablegezeit muss das Boot zwingend wieder zurückgegeben werden.
  5. Das Clubgelände darf nur zur unmittelbaren Sportausübung genutzt werden. Ein Aufenthalt vor oder nach dem Training auf dem Gelände ist strikt untersagt.
  6. Duschen, Toiletten, Umkleideräume und Spinde stehen nicht zur Verfügung. Die entsprechenden Räumlichkeiten sind abgeschlossen. Wertsachen können dementsprechend zurzeit nicht am Club gelagert werden.
  7. Auf dem gesamten Gelände ist der Mindestabstand von 1,5m zwingend einzuhalten. Dies gilt insbesondere auch beim Tragen der Boote.
  8. Der Hygieneplan ist unbedingt einzuhalten (gesondertes Dokument).
  9. Das Betreten des Bootshauses erfolgt auf dem bekannten Weg.
  10. Bitte haltet die Rolltore der Bootshallen aus Sicherheitsgründen verschlossen während Ihr auf dem Wasser seid und schließt sie auch, sobald Ihr das Gelände verlasst.

Wir appellieren an alle, denen es möglich ist, von Montag bis Freitag auch die Stunden zwischen 09:00 bis ca. 16:00 Uhr zu nutzen. Bitte bedenkt, dass mit dieser Ausnahmeregelung für den Wassersport ein Privileg geschaffen wurde und verhaltet Euch verantwortungsbewusst. Anpassungen an diesem Verfahren werden wir regelmäßig vornehmen und dabei unsere gemeinsamen Erfahrungen und die aktuelle behördliche Genehmigungslage berücksichtigen.

Der Vorstand
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GC

Ehrenmitglied Dr. Gerhard Wieding verstorben

23.04.2020  ·  Gesamtclub
Gestern erhielten wir die traurige Nachricht, dass unser ältestes Clubmitglied, Dr. Gerhard Wieding, im Alter von 97 Jahren verstorben ist. Er war 82 Jahre lang Mitglied unseres Clubs und Ehrenmitglied. Von 1938 bis 1966 errang er 34 Siege, nur die wurden damals registriert. Er war einer der ersten Ruderer, die nach dem Krieg bereits wieder Rennen gefahren sind und gewann 1946 in Lübeck.

Dr. Gerhard Wieding wird uns unvergessen bleiben, auch wenn die meisten Clubmitgliedern ihn nicht mehr kennen werden.

Hansjürgen Scheele
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GC

Dieses ist der erste Streich

21.04.2020  ·  Gesamtclub
Kontaktverbot mit unserem Verein – wer hätte das gedacht!

Aber einem Kurzbesuch unserer Stege oder bei unserem Clubwirten steht nichts im Wege. Auch andere suchten den Kontakt zum Vereinsgebäude und haben ihn gefunden.
Was macht man eigentlich am Verein, wenn man keinen Sport machen darf? Wenn man genau hinschaut, fallen einem auf Anhieb genug Gründe ein.
Die Wartung und Pflege des Vereinsgebäudes ist gestattet und wird auch vielseitig genutzt. So wurde z.B. der Kraft- und Ergo-Raum gestrichen.

Dieses ist der erste Streich und der zweite folgt so gleich.

Fünf Personen haben an fünf Tagen über Ostern in unterschiedlichen Konstellationen und mit dem gebührenden Abstand gesäubert, geräumt und gestrichen. Dabei wurde schnell deutlich, dass weiß nicht gleich weiß ist. Auch etwas Farbe ist dabei mit ins Spiel gekommen.


Geordnete Unordnung


Zu guter Letzt kommt auch der Fußboden dran. Das überlassen wir aber unserer Reinigungsfirma.

Vielen Dank an die fünf Unterstützer für euren unermüdlichen Einsatz und den Mut zur Farbe!

Ralf
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GC

Weiterhin Einstellung des Sportbetriebs

18.04.2020  ·  Gesamtclub
Liebe Clubmitglieder, liebe Eltern, liebe Mitglieder der Kooperationspartner,

mit der am 17. April 2020 veröffentlichten "Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus" des Landes Niedersachsens (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html) sind Sportanlagen auch nach dem 19. April 2020 weiterhin geschlossen zu halten. Die Verordnung des Landes Niedersachsens gilt bis zum 6. Mai 2020.

Der Hannoversche Ruder-Club stellt damit weiterhin, wie am 13.3.2020 erstmals kommuniziert, seinen gesamten Sport- und Trainingsbetrieb vollständig ein!

Dies bedeutet konkret:
 
  • Sämtliche Räumlichkeiten und alle Sportgeräte (d.h. insbesondere Saal, Ruderbecken, Ergometerbereich, Athletikbereich, die dort verfügbaren Geräte sowie Ruderboote)) dürfen unter keinen Umständen mehr für den Sportbetrieb verwendet werden. Dies gilt sowohl für organisierten Gruppensport als auch für Individualsport und zwar ausnahmslos.
  • Das Benutzungsverbot bezieht sich ebenfalls auf die Umkleide- und Sanitärbereiche.
  • Alle geplanten Termine und Clubveranstaltungen, wie z.B. Trainingslager, Ausflüge oder Besprechungen/Sitzungen sowie auch der Gemeinschaftsdienst sind abgesagt.
  • Das Anrudern am 1. Mai und der Clubgeburtstag am 18. Mai fallen für das Jahr 2020 ersatzlos aus.

Weitere Hinweise:
 
  • Das Betreten des Clubhauses ist weiterhin erlaubt.
  • Vorstandssitzungen werden weiterhin virtuell und zu den geplanten Terminen stattfinden, um den Geschäftsbetrieb sicherzustellen.
  • Die Bootstaufen werden zu einem geeigneten Zeitpunkt, ggf. in Verbindung mit einer anderen geplanten Veranstaltung nachgeholt, sobald die behördliche Genehmigungslage dies zulässt.
  • Über die Entscheidungen zur Öffnung der Clubgaststätte durch den Pächter könnt Euch direkt unter https://www.butschies-bistro.de informieren.

Diese Regelung gilt zunächst bis zum 6. Mai 2020.

Wir bitten Euch weiterhin um Euer Verständnis und hoffen, dass Ihr Euch individuell von Zuhause fit halten könnt.

Der Vorstand
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